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Unsere Anliegen
 
Der Verein umnutzer.ch unterstützt im Sinne einer umfassend und breit verstandenen Nachhaltigkeit das raumplanerische Postulat gemäss Art. 1 Abs. 1 RPG, welches Bund, Kantone und Gemeinden zum haushälterischen Umgang mit der unvermehrbaren Ressource Boden verpflichtet.

Haushälterischer Umgang mit dem Boden innerhalb des Siedlungsgebietes heisst primär Verdichtung nach innen sowie Begrenzung der Baugebiete nach aussen.