Unser Verein
Wir nutzen um.
Wir fördern den Erfahrungsaustausch unter Verantwortlichen für die Umnutzung von ehemaligen Industrieliegenschaften und die Nutzung von Synergiepotentialen. Dafür stellen wir eine Plattform für den Erfahrungsaustausch zur Verfügung und organisieren Besuche von ehemaligen Industriearealen von Mitgliedern oder Dritten in verschiedensten Umnutzungsstadien und -formen.
Unsere Anliegen
Unser Verein unterstützt im Sinne einer umfassend und breit verstandenen Nachhaltigkeit das raumplanerische Postulat gemäss Art. 1 Abs. 1 RPG, welches Bund, Kantone und Gemeinden zum haushälterischen Umgang mit der unvermehrbaren Ressource Boden verpflichtet.
Haushälterischer Umgang mit dem Boden innerhalb des Siedlungsgebietes heisst primär Verdichtung nach innen sowie Begrenzung der Baugebiete nach aussen.
Herausforderungen
Das Problem des in der nachhaltigen Raumentwicklung notwendigen sehr langen Betrachtungs- bzw. Planungshorizontes, welcher kurzfristige Betrachtungszeiträume von Akteuren, Projekten und Planungen überdauert bzw. überfordert.
Der föderalistische Aufbau und kantonale und kommunale Souveränitäten: Konkrete Raumplanung findet aktuell auf der tiefsten Ebene (Gemeinde) statt. Gerade kleine Gemeinden sind bei komplexen Umnutzungsprojekten oft überfordert.
Insgesamt ist die Komplexität aufgrund Normendichte der involvierten Stufen (Gemeinde, Kanton, Bund) und der vielen involvierten Ämtern, Behörden, Fachstellen, teilweise systemimmanenten Interessenkollisionen, sowie allfälligen Partikularinteressen auf allen Seiten und Ebenen sehr hoch, was zu hoher Planungsunsicherheit (Kosten, Entwicklungszeitraum) führt.
Verbesserung der Koordinationsmöglichkeiten des Bundes? Legiferierung im Bereich RPG (Konkretisierung der aus Art. 1 Abs. 1 RPG fliessenden Aufträge? Das BAFU wird bezüglich Industriebrachen in der laufenden Revision des Raumentwicklungsgesetzes entsprechende Anliegen einbringen, geplante gesetzliche Bestimmungen über Finanzierungsinstrumente zur Brachenrevitalisierung werden voraussichtlich eine Änderung des Umweltschutzgesetzes bedingen.
Hürden bei Umnutzungen: Altlasten sind ein Thema von vielen. Insbesondere auch - je nach Einzelfall: Denkmalpflege, Gewässerregulierung, Gewässerschutz (Kanäle, Kraftwerke), Strassenbau etc.; aber auch oft interne Hürden wie Aktionariate, Nachfolgeregelungen.